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Unsere Leistungen:

beraten, prüfen und vertreten

Wir bieten Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, bei der Durchsetzung von Rechten, bei privaten und betrieblichen Entscheidungen und hinsichtlich bestimmter gesetzlicher und freiwilliger Prüfungen fachlichen Rat und Hilfe.

In unserer Berufsausübung sind wir aufgrund gesetzlicher Regelungen unabhängig, eigenverantwortlich und zur Gewissenhaftigkeit verpflichtet. Bei allen Tätigkeiten haben wir die Regelungen der Berufsordnung und des Steuerberatungsgesetzes zu beachten und unterliegen einer Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer und die Berufsgerichte. Zu Schutze der Mandanten sind wir verpflichtet eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen und dürfen Gebühren grundsätzlich nur entsprechend der Regelungen der Steuerberatergebührenordnung verlangen.

Unsere Tätigkeit bieten wir branchenübergreifend an und wir vertreten die Interessen unsere Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung, den Finanzgerichten, den Sozialversicherungsträgern, sonstigen Behörden und Banken.

Wie Sie der nebenstehenden Illustration entnehmen können, gliedert sich unser Tätigkeit in drei "große" Bereiche auf. Wir betrachten die Bereiche aber als eng miteinander verwoben, denn die enge Verknüpfung der Teilbereiche lässt eine getrennte Betrachtung nicht zu. Unser Ziel ist es daher, Ihnen eine ganzheitliche Beratung anzubieten, die alle wesentlichen Aspekte betrachtet und sinnvoll in eine Gesamtlösung einbindet.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Neben den drei klassischen Tätigkeitsbereichen, der Erfüllung steuerlicher Pflichten, der Durchsetzung von Rechten und der Unterstützung von Entscheidungen zählen zu den so genannten vereinbaren Tätigkeiten folgende Aufgaben:

  • Treuhänder
  • Vermögens-, Grundstücks- oder Hausverwalter
  • Beirat oder Aufsichtsrat
  • Vormund bzw. Betreuer
  • Insolvenzverwalter
  • Schiedsrichter
  • Sachverständiger
  • Gutachter

Außerdem übernehmen wir auch gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen, wie z.B.:

  • Gründungsprüfungen
  • freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen
  • Sonderprüfungen nach § 142 ff AktG
  • Plausibilitätsprüfungen im Hinblick auf § 18 KWG
  • Prüfungen nach § 16 der Makler und Bauträgerverordnung

Im Rahmen der von uns laufend für die Mandanten durchgeführten betriebswirtschaftlichen Beratung sind wir sehr stark im Bereich der Unternehmens-, Existenzgründungs- und Sanierungsberatung tätig und verfügen daher über die notwendigen fachlichen und methodischen Kenntnisse, um Beratungsvorhaben erfolgreich abzuwickeln.

Auf diesen Seiten können wir Ihnen nur einen kleinen Eindruck davon vermitteln, was wir für Sie oder Ihr Unternehmen tun können. Für ein erstes kostenlosen Gespräch stehen wir Ihnen aber gerne zur Verfügung, damit entsprechende Details abgeklärt werden können und wir Ihnen ein konkretes Angebot für Ihre Bedürfnisse unterbreiten können.

Unternehmensberatung

„Auf Kurs halten“

Die Märkte und rechtlichen Rahmenbedingungen wandeln sich ständig und ein Unternehmen kann nur dauerhaft am Markt bestehen, wenn es sich laufend diesen, sich wandelnden Gegebenheiten anpasst. Kontinuität hat wohl nur noch der Wandel.

Die Aufgabe ein Unternehmen, egal welcher Größe ständig „auf Kurs zu halten“ ist nicht nur sehr zeitaufwendig sondern braucht neben fundierten betriebswirtschaftlichen Kenntnissen auch ein umfangreiches Methodenwissen um Entwicklungsprozesse erfolgreich umzusetzen.

Genau dieses Wissen haben wir in unserer beruflichen Tätigkeit erworben und auch schon vielfach umgesetzt, sodass wir Ihnen mit diesem Wissen mit Rat und Tat zu Seite stehen können. Unsere externe Unterstützung und / oder vollständige Durchführung von Unternehmensberatungsleistungen hält Ihnen den Kopf frei für die Weiterführung Ihres operativen Geschäfts.

Neben der Beratung von Existenzgründern und von florierenden Unternehmen zur Verbesserung des laufenden Betriebsergebnisses können wir auch auf umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Unternehmenssanierung und Unternehmensnachfolgeberatung blicken.

Unsere Tätigkeit läuft bei jedem Beratungsvorhaben individuelle ab, sodass wir nicht auf vorgefertigte Lösungen mit Schlagworten zurückgreifen. Wir begreifen jedes Unternehmen und jeden einzelnen Auftrag als Herausforderung, ein komplexes System zu begreifen und zu einem vordefinierten Ziel zu bringen.

Wir stehen Ihnen für ein Informationsgespräch jederzeit gerne zur Verfügung und stellen Ihnen dann auch gerne unser Vorgehen detailliert dar.

  • Existenzgründungsberatung,
  • Organisationsberatung,
  • Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen,
  • Finanz- und Liquiditätsplanung,
  • Cash-Flow-Analysen, Bilanz- und Erfolgsanalysen,
  • Beratung bei Überschuldung, Erstellung eines Sanierungskonzepts,
  • Ergebnisverbesserungsanalysen,
  • Aufbau, Gestaltung und Analyse von Kostenrechnungssystemen,
  • Unternehmensnachfolgeregelungen
  • Unternehmenskäufe und –verkäufe

Existenzgründung

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Steuerberatung

Wandelnden Gesetzteslage

Die allgemeine Beratung und Vertretung von Mandanten in Steuersachen ist die klassische Kernaufgabe des Steuerberaters. Zu den in diesem Bereich angebotenen Leistungen gehörten insbesondere:

  • Informationen zum Steuerrecht
  • Beratung zur optimalen Steuergestaltung
  • Beratung in Fragen der Gestaltung betrieblicher wie auch privater Rechtsverhältnisse unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Beratung zu steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl bzw. eines Rechtsformwechsels
  • Subventionsberatung
  • Besprechungen mit Behörden oder Dritten in abgabenrechtlichen Sachen
  • Prüfen von Verwaltungsakten, also insbesondere Steuerbescheiden
  • Teilnahme bei Betriebsprüfungen

Aufgrund der sich immer schneller und grundlegender wandelnden Gesetzteslage im Bereich des Steuerrechts, setzt eine Tätigkeit in diesem Bereich eine ständige Fort- und Weiterbildung voraus, um jederzeit eine optimalen Beratung des Mandanten zu gewährleisten.

Neben solchen Fortbildungen ergänzen die Vorhaltung eines umfangreichen Angebots an Fachliteratur und der Einsatz von stets aktueller Software aus dem Hause DATEV die Bemühungen um eine möglichst optimale Beratung der Mandanten.

Weiterhin fertigen wir für Sie Steuererklärungen für alle Steuerarten und übernehmen für Sie die Steueranmeldung und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Darüber hinaus können wir mit der Prüfung bereits angefertigter Steuererklärungen beauftragt werden.

Rechnungswesen

Individuelle Lösungen

Ein modernes betriebliches Rechnungswesen ist weit mehr als das bloße Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen. Die sorgfältig vorbereitete und durchgeführte Buchführung ist heute ein aktiv einzusetzendes Steuerungsinstrument des Unternehmers, egal welche Größe sein Unternehmen hat.

Die laufend zu erstellende Finanzbuchführung mit Kostenrechnung und Planrechnungen bildet die notwendig fundierte Grundlage für das unternehmerische Handeln, die betriebswirtschaftliche Beratung des Steuerberaters und die spätere Erstellung von hochwertigen Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht, sowie internationalen Standards.

Weiterhin ist die ordnungsgemäße Finanzbuchführung die notwendige Grundlage zur – teilweise kurzfristig notwendigen – Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Liquiditätsplanungen und anderen Auswertungen zur Darstellung der Vermögens- und Ertragslage die aufgrund der Regelungen des § 18 KWG und von Basel II (Stichwort Ranking) nicht nur für Kreditverhandlungen mit Banken eine überragende Bedeutung erlangt haben.

Wir bieten unseren Mandanten individuelle Lösungen zur Erstellung der Buchführungen an, die von der kompletten Übernahme der Buchführung durch uns, über die Überlassung von Software und beratende Hilfeleistung bis hin zur Unterstützung der Buchführung in Unternehmen des Mandanten gehen. In solchen Fällen übernehmen wir nur eine – verschieden umfangreiche - Prüfung der Buchungen und sind Ansprechpartner in allen Zweifelsfragen.

Der Umfang und die Häufigkeit der Erstellung speziellerer Auswertungen wie z.B. kurzfristige Erfolgsrechnungen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse etc. ist individuell auf die Gegebenheiten des jeweiligen Mandats einstellbar. Grundsätzlich können wir Ihnen aber laufend eine Vielzahl verschiedener Auswertungen zur Verfügung stellen und bieten eine regelmäßige – ggf. auch monatliche - Besprechung der Auswertungen an.

  • Einrichtung und Organisation der Buchführung
  • Einrichtung der Kostenrechnung
  • Übernahme der Kompletten Buchführung
  • Standartauswertungen
  • Individuelle Auswertungen
  • Unterstützung des betrieblichen Zahlungsverkehrs
  • Weitere Leistungen (Datenverarbeitung)
  • Beratungen & sonstige Leistungen

Lohnbuchführung

Individuelle Modelle

Die Lohnbuchführung selbst in kleinsten Unternehmen ist heute eine komplexe Materie, die eine Vielzahl von Detailkenntnissen verlangt, die ständig aktualisiert werden müssen. In den letzten Jahren hat die Gesetzgebung und Rechtsprechung eine solche Dynamik entwickelt, dass ständig Neuerungen und Änderungen beachtet werden müssen.

Eine sachlich fundierte Lohnberechnung setzt heute neben den Kenntnissen der steuerlichen Aspekte auch eine Beachtung der Vielfältigen sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben voraus, die sich aus einer großen Vielzahl von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Richtlinien ergeben.

Um Ihnen diese notwendige Arbeit zu erleichtern oder komplett abzunehmen bieten wir Ihnen individuelle Modelle von der teilweisen Hilfestellung bis hin zu kompletten Übernahmen der Lohnbuchführung an. In unserem Hause werden die Lohnbuchführungen von ständig geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mittels dauernd aktualisierter Software aus dem Hause DATEV gefertigt.

  • Einrichtung eine Lohnbuchführung
  • Übernahme der kompletten Lohnbuchführung
  • Datenverarbeitung und Berechnung
  • Beratung & Sonstige Leistungen

Steuerstrafrecht

Aktive Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate

Das Gebiet des Steuerrechts kann heute nicht mehr losgelöst vom Steuerstrafrecht betrachtet werden, da ein immer komplexer werdendes materielles Steuerrecht und eine zunehmende Verkomplizierung des steuerlichen Verfahrensrechts im Zusammenhang mit einer weitreichenden Internationalisierung nicht nur die aktive Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate notwendig macht, sondern ebenso die präventive Beratung erfordert.

Steuerstrafrecht ist eine äußerst sensible Materie, die nicht nur Diskretion und große Professionalität erfordert, sondern dem Berater gleichfalls eine gehörige Portion Fingerspitzengefühl abverlangt um diese steuerliche Extremsituation für den jeweiligen Mandanten erfolgreich zu erledigen.

Im Bereich des Steuerstrafrechts haben wir langjährige Erfahrungen mit Verfahren verschiedenster Art und Größe. Je nach Fall bearbeiten wir das Verfahren ausschließlich hausintern oder kooperieren – nach Rücksprache mit dem jeweiligen Mandanten – mit einer renomierten und spezialisierten Bremer Anwaltskanzlei, wobei wir Ansprechpartner des Mandaten sind und die gesamten Vor- und Nachbereitung sowie die steuerliche Behandlung des Verfahrens durchführen.

Wir stehen Ihnen als Verteidiger im Gesamten Verfahren zur Verfügung und haben Ihnen als “Erste Hilfe” bei Zugriffen der Steuerfahndung ein Informationsblatt beigefügt.

Rechtsbehelfe / Prozessvertretung

Wenn es so richtig knifflig wird

Rechtsbehelfsverfahren und Prozessvertretung ist immer dann von Nöten, wenn Sie mit den Finanzbehörden und -gerichten zu tun haben.

Ob es die Durchsetzung komplexer Rechtsfragen im Veranlagungs-, Erhebungs- und Rechtsbehelfsverfahren oder die Vertretung in Steuerstrafsachen ist.

Wir unterstützen Sie bei schwierigen Sachverhalten und übernehmen Ihre Vertretung gegenüber den Behörden und Gerichten:

  • Vertretung bei komplexen Betriebsprüfungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung)
  • Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten in Steuersache